Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung

Ihr Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Wir unterstützen Sie gerne!

Wussten Sie schon, dass Ihnen auch mit Pflegegrad 1 regelmäßig eine professionelle Pflegeberatung zusteht, um Ihren Alltag noch sicherer und komfortabler zu gestalten?

Zwar besteht bei Pflegegrad 1 keine gesetzliche Verpflichtung zu regelmäßigen Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI, dennoch bietet Ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit, einmal pro Halbjahr eine kostenfreie Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Warum ist diese Beratung für Sie sinnvoll?

Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu bewahren. Im Rahmen des Beratungsbesuchs unterstützen wir Sie unter anderem bei folgenden Themen:

• Entlastungsbetrag: Wie Sie den Entlastungsbetrag monatlich effizient für Alltagsbegleitung (z.B. Unterstützung im Haushalt etc. ) einsetzen können.

• Wohnraumanpassung: Beratung zu Hilfsmitteln (z.B. Badumbau, Treppenlifte oder Hausnotruf)

• Pflegeanträge: Unterstützung bei Höherstufungsanträgen, falls sich Ihr Bedarf verändert.

• Vorsorge: Informationen zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (z.B. Bettschutzeinlagen, Desinfektion).

Unser Angebot für Sie:

Wir besuchen Sie gerne zu Hause, um in Ruhe über Ihre individuelle Situation zu sprechen. Dieser Besuch ist für Sie vollständig kostenfrei – die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Haben Sie Interesse an einer ersten Beratung? Rufen Sie uns einfach unter 08803/ 63 33-0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@sozialstation-oberland.de.

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Angehörigen zu unterstützen.