Auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellt der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) oder ein von der Pflegekasse beauftragter unabhängiger Gutachter eine der nachfolgend genannten Pflegestufen fest:
PFLEGEGRAD 1:
Geringe Beeinträchtigung
PFLEGEGRAD 2:
erhebliche Beeinträchtigung
PFLEGEGRAD 3:
schwere Beeinträchtigung
PFLEGEGRAD 4:
schwerste Beeinträchtigung
PFLEGEGRAD 5:
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
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